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Mit dem online Pferdehaftpflicht Versicherung Vergleich lässt sich schnell ein geeigneter Anbieter mit passendem Leistungsumfang zum günstigen Preis zum Absichern des Pferdes finden.
Pferdebesitzer müssen die Haftung für alle Schäden übernehmen, die ihr Pferd verursacht. Jeder Pferdehalter sollte deshalb eine Pferdehaftpflichtversicherung haben, um sich vor den hohen Kosten zu schützen, die im Schadensfall entstehen können. Einen guten Versicherungsschutz bekommt man schon so um die einhundert Euro pro Jahr. Mit unserem online Pferdehaftpflicht Versicherung Vergleich lässt sich ganz schnell ein geeigneter Anbieter mit passendem Leistungsumfang zum günstigen Preis finden.
Mit wenigen Eingaben lässt sich unser kostenloser online Pferdehaftpflicht Vergleich schnell und unkompliziert umsetzen. Um die verschiedenen Anbieter zu vergleichen, muss der Nutzer im online Vergleichsrechner zur Pferdehaftpflicht einfach nur folgende Werte eintragen bzw. auswählen:
Sind alle Daten im Pferdehaftpflicht Vergleich eingetragen, braucht man einfach nur noch auf das Feld "Anbieter vergleichen" klicken und erhält sofort auf Basis der eingegebenen Werte alle ermittelten Versicherer angezeigt. Ganz übersichtlich lassen sich nun die einzelnen Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zum Pferde Haftpflichtschutz vergleichen. In der Übersicht werden die einzelnen Tarife mit einer Kurzbeschreibung der einzelnen Leistungen, die Höhe der Versicherungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie der Jahresbeitrag für die Pferdehalter-Haftpflicht angezeigt.
Der Eigentümer eines Pferdes haftet finanziell für alle Schadensfälle die sein Tier verschuldet. Bei kleineren Schadensforderungen kann man dies vielleicht noch gerade so bezahlen, sollte die Summe allerdings in einen grösseren fünfstelligen Betrag kommen, kann dies zu grossen finanziellen Schwierigkeiten führen. Als Eigentümer eines Pferdes sollte man auch nie vergessen, dass es sich bei diesen Tieren um sogenannte Fluchttiere handelt.
Auf Grundlage der Gefährdungshaftung wird der Pferdehalter für alle Schäden zur Rechenschaft gezogen, die durch sein Tier verursacht wurden. Ganz nach der Art und dem Umfang eines Schadens kann dies ganz schnell einmal viele Tausend Euro kosten und sollten Personen zu Schaden gekommen sein, kann dies auch in den Millionenbereich steigen. Deshalb ist es überaus sinnvoll, sich für verhältnismässig geringe Kosten den Versicherungsschutz einer Pferdehaftpflicht Versicherung zu leisten und sich somit vor dem Riskio teurer Schadensersatzansprüche zu schützen.
Nein, eine Pferdehaftpflicht ist vom Gesetz her nicht verpflichtend, allerdings besagt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch), dass Pferdehalter für Beschädigungen aufkommen müssen, die ihr Tier verursacht. Aus diesem Grund ist ein Versicherungsschutz für den Halter eines Pferdes sehr wichtig und in manchen Bundesländern ist eine Tierhalter Haftpflichtversicherung mittlerweile auch per Gesetz vorgeschrieben.
Diesen Versicherungsschutz bekommt man schon für einen Jahresbeitrag um die siebzig Euro. Je höher man die Selbstbeteilung wählt, umso günstiger wird in der Regel die Versicherungsprämie. Bei manchen Anbietern ist die Höhe des Selbstbehalts allerdings vorgegeben.
Ratschlag:
Den bestmöglichen Versicherungstarif der auch zu den persönlichen Anforderungen passt, findet man am schnellsten über den kostenlosen online Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich.
Eine Pferdehaftpflicht unterscheidet sich kaum von einer privaten Haftpflichtversicherung.
Jedoch deckt eine Privathaftpflicht gewöhnlich nur Schadenfälle ab, die durch Kleintiere verursacht werden. Besitzer von Pferden benötigen deshalb einen extra Versicherungsschutz. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt dabei die finanzielle Regulierung für Schadensfälle, die das Pferd anderen zufügt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Personen, deren Eigentum oder Vermögen (kommt eher selten vor) Schaden nimmt.
Weiterhin überprüft der Versicherer, ob die Schadensforderung überhaupt berechtigt ist und sollte dies nicht der Fall sein, werden diese in der Regel abgewehrt. Eine Pferdehaftpflichtversicherung sichert den Halter grundsätzlich vor Schadensansprüchen bei:
Allerdings übernehmen einige Versicherungstarife für bestimmte Schadensfälle die Erstattung nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag. Deshalb sollte man bei einem Pferdehaftpflicht Versicherung Vergleich die Tarife auch ganz genau auf den Umfang der Leistungen prüfen. Falls jemand unberechtigter Weise eine Schadensforderung stellt, weist die Versicherungsgesellschaft diese für den Pferdehalter zurück und übernimmt demnach einen passiven Rechtsschutz.
Primär bietet die Pferdehaftpflicht Versicherung dem Pferdebesitzer Schutz. Da dieser für alle Schäden haften muss, die sein Pferd verursacht und dies auch dann, wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen eingehalten worden sind. Ganz nach dem jeweiligen Versicherungstarif sind bei den Anbietern weiterhin Personen abgesichert die eine sogenannte Reitbeteiligung haben, Gastreiter sowie Fremdreiter.
Für den Pferdebesitzer kann es zudem vorteilhaft sein, wenn er bei Reitbeteiligungen eine sogenannte Haftungsverzicht-Erklärung unterzeichnen lässt. Dadurch lassen sich Streiterein vermeiden, falls sich die Person mit der Reitbeteiligung durch einen Absturz vom Pferd eine Verletzung zuzieht. Ohne die Haftungsverzichterklärung könnten der Reiter wie auch dessen Krankenversicherung Schadensersatzansprüche erheben.
Empfehlenswert ist eine Deckungssumme (Versicherungssumme) von mindestens fünf Millionen Euro, manche Anbieter versichern sogar mit einer Deckungssumme von fünfzig Millionen Euro. Schadensfälle in einer Höhe im zweistelligen Millionen-Bereich kommen allerdings eher selten vor, jedoch sollten Pferdebesitzer die Versicherungssumme keinesfalls zu gering wählen.
Ist der Pferdehalter nicht ausreichend hoch versichert und es kommt zu einer Schadensforderung, welche die Deckungssumme übersteigt, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag selbst zahlen. Damit man nicht in so eine Situation gerät, sollte man beim Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich einen leistungsstarken Versicherungstarif mit einer Deckungssumme in ausreichender Höhe suchen.
Wie viel eine Pferdehaftpflicht kostet ist natürlich von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel vom gewünschten Leistungsumfang, der Höhe des Selbstbehalts sowie dem gewählten Versicherer abhängig. Möchte der Pferdebesitzer zum Beispiel keine Selbstbeteiligung, fällt natürlich auch der Beitrag für die Pferde-Haftpflicht höher aus als mit einem entsprechenden Selbstbehalt. Bevor man eine Pferdehaftpflichtversicherung abschliesst, ist es immer empfehlenswert einen kostenlosen online Pferdehaftpflicht Versicherung Vergleich durchzuführen und die jeweiligen Leistungen und Preise der Anbieter zu vergleichen.
Tipp:
Pferdehalter die zusätzlich noch Geld sparen wollen, sollten sich für eine jährliche Zahlungsweise des Versicherungsbeitrages entscheiden. Denn möchte man die Versicherungsprämie monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlen, muss man immer mit einen entsprechenden kleinen Aufschlag rechnen, da hier der Verwaltungsaufwand für die Versicherungsgesellschaft etwas grösser ist als bei einer jährlichen Zahlungsweise.
Die Sparsamkeit sollte allerdings nicht zu Lasten eines guten Versicherungsschutzes gehen. Jedoch lässt sich auch bei einem leistungsstarken Versicherungsschutz noch so mancher Euro einsparen:
Entscheidet man sich beispielsweise für eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, fällt der Versicherungsbeitrag etwas günstiger aus. Die Staffelungen für den Selbstbehalt sind in der Regel von null, 150, 250, 350 bis 500 Euro.
Manche Versicherungsgesellschaften offerieren günstigere Preise, falls mehr als ein Tier versichert wird.
Sollte man bereits eine Pferdehaftpflichtversicherung haben, sollte man die Leistungen und Beiträge in regelmässigen Abständen mit anderen Versicherern vergleichen und bei einem besseren Leistungsangebot zum gleichen oder günstigeren Preis den Anbieter wechseln.
Die private Haftpflichtversicherung leistet bei Schadensfällen mit Pferden nicht, da bei dieser Versicherungspolice nur kleinere Haustiere wie zum Beispiel Vögel oder Katzen mitversichert sind. Bei Pferden und Hunden muss der Halter für einen entsprechenden Versicherungsschutz eine extra Tierhalter Haftpflichtversicherung abschliessen.
Es ist immer ratsam, vor dem Abschluss einer Pferdehaftpflicht die verschiedenen Tarife in Bezug auf den Umfang der Leistungen gegenüberzustellen und zu vergleichen. Dabei sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die im Versicherungstarif enthaltenen Leistungen spielen eine wichtige Rolle.
Damit der Pferdeliebhaber auch den Überblick behält, sollte er am besten unseren kostenlosen online Pferdehaftpflicht Vergleichsrechner nutzen, um einen guten Versicherungsschutz zu finden, der auch zu den persönlichen Bedürfnissen passt. Im Vergleich werden die Leistungen der verschiedenen Tarife ganz übersichtlich aufgezeigt, so dass jeder die passende Pferdehaftpflichtversicherung zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis findet.
Ratschlag:
Vor dem Vertragsabschluss sollte man die verschiedenen Tarife genau überprüfen, ob auch alle gewünschten Leistungen darin enthalten sind. Mit unserem kostenlosen online Pferdehaftpflicht Vergleichsrechner lässt sich dies ganz unkompliziert und mit wenig Zeitaufwand ermitteln.
Eine Vielzahl der Versicherungstarife offerieren dem Versicherungsnehmer einen grossen Umfang an zusätzlichen Leistungen. Beim Pferdehaftpflicht Vergleich sollte der Tierliebhaber allerdings genau abwägen, welche Zusatzleistungen man unbedingt braucht und welche nicht benötigt werden.
Danach kann man ganz einfach die verschiedenen Versicherungstarife vergleichen und die Pferdehaftpflichtversicherung mit den passenden Leistungen für die individuellen Anforderungen aussuchen. Ganz nach den Konditionen des jeweiligen Anbieters zählen zu den zusätzlichen Tarifdetails zum Beispiel:
Der Versicherer leistet, falls das Pferd Beschädigungen beispielsweise an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Pferdestallungen, Koppeln, Reithallen, oder Pferde-Anhängern verursacht.
Bis zu einem gewissen Alter sind Fohlen sowie Jungtiere in der Regel bei dem abgesicherten Muttertier mitversichert. Was bedeutet, dass auch Beschädigungen durch das Pferdefohlen oder Jungtier abgesichert sind. Die Zeitspanne in welchem das Tier kostenlos mit abgesichert ist, variiert allerdings ganz nach dem jeweiligen Versicherer. Meistens wird nach einem Jahr für das junge Pferd ein extra Versicherungsvertrag erforderlich.
Turnierpferde und Reitsportveranstaltungen werden nicht von allen Versicherungsgesellschaften abgesichert, weil hier ein grösseres Schadensrisiko besteht.
Wird eine Stute ungewollt von einem versicherten Hengst gedeckt, kann es möglicherweise zu Schäden kommen. Diese können zum Beispiel sein, dass die Stute während Deckakts verletzt wurde oder es in Folge der Trächtigkeit oder der Geburt zu Komplikationen kommt. Ist diese Leistung im jeweiligen Tarif enthalten, leistet hierfür der Versicherer.
Sollte man selbst oder das eigene Pferd durch ein anderes Reitpferd geschädigt werden und der andere Pferdehalter ist nicht durch eine Pferde-Haftpflicht abgesichert, übernimmt die eigene Versicherung durch die Forderungsausfalldeckung den Schadensfall.
Die Versicherungsgesellschaft erstattet ganz nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen zum Beispiel ein durch das Pferd geschädigte Feld oder Wiese sowie Baumschäden die durch Pferdebisse entstanden sind.
Wird das Pferd vor eine Kutsche oder einen Schlitten gespannt, ist es ratsam die Versicherung um diesen Schutz zu erweitern.
In einem Standardtarif sind nicht immer alle notwendigen Versicherungsfälle abgesichert. Deshalb sollte man darauf achten, dass zum Beispiel Mietsachschäden sowie Flurschäden immer abgesichert sind. Somit ist der Pferdebesitzer versichert, sollte sein Pferd im Pferdestall, im Pferdeanhänger oder auf einem Acker Schäden anrichten.
Falls das Tier von einem Gast- oder Fremdreiter geritten wird, sollte der Tarif in jedem Fall diesen Versicherungsschutz enthalten. Bei manchen Versicherern werden Reitbeteiligungen ausgeschlossen. Im Gegensatz zu Gast- oder Fremdreitern wird das Reitpferd von der Reitbeteiligung in der Regel kontinuierlich gegen Beteiligung an den Pferdehaltungskosten geritten.
Bei manchen Zwecken greift die normale Pferdehaftpflichtversicherung nicht, sondern es ist ein spezieller zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig. Zum Beispiel falls das Pferd zum Zweck der Ausbildung gewerblich oder betrieblich genutzt wird. Ebenso wenn das Reitpferd an fremde Reiter gegen Entgelt ausgeliehen wird, ist dafür eine spezielle Absicherung erforderlich.
Die Pferdehaftpflicht Versicherung ist ein komplexes Thema und es rechnet sich in jedem Fall, die Details der Versicherungstarife ausführlich zu prüfen. Das trifft beispielsweise auch dann zu, falls man mit seinem Tier an Reitturnieren teilnehmen möchte, da nicht jeder Anbieter für eventuelle Schäden eine Absicherung bietet, die auf einem Turnier passieren.
Bei der Pferdehaftpflicht wird der Versicherte bei einem Schaden von den Schadensersatz-Forderungen des Geschädigten freigestellt. Was heisst, dass der Geschädigte einen direkten Anspruch an den Versicherer geltend machen kann und sich dadurch mit den Ansprüchen unmittelbar an die entsprechende Versicherungsgesellschaft wenden muss.
Der Versicherer haftet bei Schadensfällen an Personen und Tieren, bei Sterbefällen, bei Verletzungen oder anderweitigen Schädigungen der Gesundheit. Sachschäden sowie Vermögensschäden sind auch abgesichert. Der Versicherte kommt dabei in den Genuss eines passiven Rechtsschutzes, da die Versicherungsgesellschaft vorab erst einmal überprüft, ob auch wirklich ein Forderungsanspruch gegeben ist. Wenn die Schadensansprüche gerechtfertigt sind, werden diese vom Versicherer reguliert. Sollten diese allerdings nicht berechtigt oder zu hoch ausfallen, werden die Forderungen dagegen abgelehnt. Weiterhin kommt die Pferdehaftpflichtversicherung auch für eventuelle Gerichtskosten auf.
Bei einem Wechsel der Versicherung muss zunächst einmal der bisherige Versicherungsvertrag gekündigt werden. Dabei sollte man immer die Kündigungsfristen der bestehenden Versicherung beachten, jedoch fallen diese in der Regel meist wie folgt aus: Eine fristgerechte Kündigung lässt sich bei den meisten Anbietern meistens drei Monate zum Ende des Vertrages durchführen.
Sollte der Versicherer Änderungen zum Versicherungsvertrag vornehmen wie beispielsweise eine Erhöhung des Beitrages, kann der Versicherungsnehmer normaler Weise innerhalb eines Monats kündigen, jedoch nicht eher als zum Start der Vertragsänderungen.
Ebenso kann der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen nach einem Schadensfall kündigen. Eine Kündigung sollte man stets schriftlich verfassen und per Einschreiben (am besten mit Rückschein) an die Versicherungsgesellschaft senden.
Für Schadensfälle die dem Pferdebesitzer selber entstehen besteht kein Versicherungsschutz. Falls der Besitzer zum Beispiel von seinem Pferd fällt und sich dabei etwas bricht. Für solche Fälle und anderweitige Verletzungsrisiken sollten sich Pferdebesitzer allerdings eine gute private Unfallversicherung zulegen. Weitere Leistungsausschlüsse sind unter anderem:
Weitere Leistungsausschlüsse sind vom jeweiligen Versicherer und den vereinbarten zusätzlichen Versicherungsleistungen abhängig. Bei manchen Anbietern gehören beispielsweise Mietsachschäden zum Versicherungsschutz, bei anderen Versicherungsgesellschaften muss dies allerdings als Zusatzleistung hinzugebucht werden.
Hat man den passenden Anbieter mit den gewünschten Leistungen im Pferdehaftpflicht Versicherung Vergleich gefunden, kann man aus dem Vergleichsrechner heraus gleich direkt zur Website des Versicherers wechseln und dort die Pferde Haftpflicht online abschliessen.
Ganz nach der jeweiligen Versicherung sind dazu entsprechende Angaben erforderlich, allerdings lässt sich dies meist in nur wenigen Schritten durchführen. In der Regel werden vom Versicherungsnehmer für den Abschluss des Vertrages zur Pferdehaftpflichtversicherung folgende Informationen benötigt:
Prinzipiell ist der Versicherte dazu verpflichtet, den Schaden der durch sein Pferd entstanden ist, so niedrig wie möglich zu halten. Hierzu zählt zum Beispiel die erste Versorgung verletzter Personen, die Verständigung der Rettungskräfte und das Fangen des Pferdes. Grundsätzlich ist hierbei die Sicherheit aller Beteiligten das oberste Gebot. Man sollte dabei sich und andere Personen keinesfalls in Gefahr bringen.
Damit die Versicherungsgesellschaft schnellstmöglich die Regulierung des Schadenfalls vornehmen kann, muss dieser der Versicherungsfall umgehend mitgeteilt werden. Der Vorfall ist der Wahrheit entsprechend in allen Details zu beschreiben. Beweismaterial wie Fotos, Videos, Schadenslisten, kaputte Gegenstände sowie die Kontaktdaten von Zeugen sind sorgsam aufzubewahren und dem Versicherer bei gewünschter Vorlage auszuhändigen.